INFORMATIONEN
Gemeindeverwaltung
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden angepasst. Ab 01. November 2022 ist die Verwaltung am Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Freitags bleibt die Verwaltung geschlossen und alle Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice und sind über die Durchwahlnummern erreichbar.
Müllabfuhr im Ortsteil Damm – Änderung der Abfuhrtage
An alle Einwohnerinnen und Einwohner von Damm!
Auf Grund der Baumaßnahme „Erneuerung der Ortsdurchfahrt Damm“ wurde in Abstimmung
mit dem Müllabfuhrzweckverband (MZV), dem Disponenten der Fa. Knettenbrech & Gurdulic,
dem Bauleiter vor Ort und den Fachdienstleitern des Bau- und Ordnungsamtes der Gemeinde
Lohra folgende neue Regelung zur regelmäßigen Müll- bzw. Sperrmüllabfuhr erarbeitet:
Bis zum Ende der Baumaßnahme wird für den gesamten Ortsteil Damm der
Abfuhrtag auf Freitag der entsprechenden Kalender- bzw. Abfuhrwoche verlegt.
Dies kann dazu führen, dass freitags bis zu 3 verschiedene Müllgefäße abgeholt werden.
Die v. g. Regelung gilt ab KW 20 und wird erstmalig am Freitag, den 19. Mai 2023 umgesetzt.
Dies bedeutet, dass die für Di., d. 16.05.2023 vorgesehene Restmüllabfuhr somit erst am Freitag
abgeholt wird.
Besonderheit:
Die lt. Abfuhrkalender geplanten Samstagsabfuhren (03.06.2023 und 07.10.2023 – Biotonne)
bleiben bestehen.
Die Sperrmülltermine werden ebenfalls für Freitag geplant.
Das Befahren des Baustellenbereiches ist ausschließlich für die Müllentsorgungsfirmen und deren
Fahrzeuge freigegeben. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten für die gesamte Dauer der
Baumaßnahme die ausgeschilderten Umleitungen.
Etwaige Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Ansprechpartner bei Rückfragen:
MZV Biedenkopf (für Restmüll, Bio-, Papier- und Sperrmüll)
Frau Achenbach, Tel. 06465 9269-20,
E-Mail: achenbach@mzv-biedenkopf.de
Duale Systeme Deutschland (für Gelbe Tonne und Glascontainer)
Fa. Knettenbrech+Gurdulic, Tel. 0800 1015860,
E-Mail: kommunal-mittelhessen@knettenbrech-gurdulic.de
Gemeinde Lohra:
Frau Schönagel, Tel.: 06462 – 2007-10,
E-Mail: Tanja.Schönagel@lohra.de
Für die Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung und danken gleichzeitig
für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
gez.
Karina Schlemper-Latzel
Bürgermeisterin
Abfuhrkalender 2023 Lohra-Damm
Härtefallhilfe für Energiekosten
https://wirtschaft.hessen.de/presse/haertefallhilfe-fuer-energiekosten
Resolution
Solidarität, Dank und Respekt
Wir, die gewählten Vertreter und Vertreterinnen der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lohra bekunden unsere Solidarität mit all jenen, die sich beruflich oder ehrenamtlich und teilweise unter Einsatz ihres Lebens für das Wohl ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen.
Dank und Respekt allen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern, Rettungskräften, Polizistinnen und Polizisten, zivile Helferinnen und Helfern, Militärangehörigen, Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamten, kommunalpolitisch Tätigen und andere für ihren unermüdlichen Einsatz.
Wir verurteilen zutiefst die Beleidigungen, die Beschimpfungen und die körperlichen Übergriffe, denen diese Personengruppen immer häufiger ausgesetzt sind.
Wir werden nicht wegschauen, weghören und schweigen, wenn Mitmenschen im Bus, im Supermarkt oder sonst wo sich respektlos und ehrverletzend über Menschen, die unseren Schutz und unser Wohl garantieren, äußern.
Wehret den Anfängen! Wer den Respekt vor seinem Gegenüber verloren hat, wird unter Umständen bei passender Gelegenheit auch mit Fäusten verletzen.
Jeder Mensch, der Zivilcourage zeigt und den Mut hat, sich gegen respektloses Verhalten zu stellen, hilft mit, unsere Demokratie zu stützen und die Menschlichkeit in unserer Gesellschaft zu erhalten.
Wir appellieren an die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Strafverfolgungsbehörden alles zu unternehmen, damit Angriffe gegen o.g. Personengruppen zeitnah geahndet werden können.
Stellvertretend für alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Lohra
Hans-Wilhelm Kisch
Informationen zum Linienverkehrs und ÖPNV bzgl. der Baumaßnahme OD Damm:
Auf der Linie MR-34 wird ein Großteil der Fahrten zwischen Niederwalgern und Lohra über die Etzelmühle, Altenvers und Rollshausen (L 3061, K 50 und K 52) umgeleitet. Als Ersatzhaltestelle für die Haltestellen Rodelweg und Furtbach in Damm dient die Haltestelle Etzelmühle.
Da auch die Haltestelle Lohra Marburger Straße nicht angefahren werden kann, wird stattdessen auf zahlreichen Fahrten die Haltestelle Lohra Biegenstraße in die Bedienung aufgenommen.
Fahrten, auf denen eine Bedienung von Damm nicht erforderlich ist, werden zur Einhaltung der Gesamtfahrtzeit von Niederwalgern aus über die K 56 nach Kehna und von hier aus über die K 102 weiter nach Lohra umgeleitet.
Neben der Linie MR-34 sind von der Sperrung in Damm auch die Fahrten 004 der Linie MR-37 sowie die Fahrten 010 und 014 der Linie MR-39 betroffen.Der Anschluss am Bahnhof Niederwalgern bleibt in beiden Richtungen erhalten. Die Umsteigezeit wird jedoch verkürzt. So fahren die Regelfahrten der MR-34 in Richtung Lohra bereits zur Minute 27 in Niederwalgern ab, sodass die Umsteigezeit von den Zügen aus Richtung Gießen nur noch drei Minuten beträgt. Aus Richtung Lohra kommen die Regelfahrten der MR-34 zur Minute 22 in Niederwalgern an, sodass die Umsteigezeit zum Zug in Richtung Marburg ebenfalls nur noch 3 Minuten beträgt.
Die Anschlüsse in Krumbach bzw. Fellingshausen von und zur Linie GI-42 bleiben ebenfalls erhalten, die Umsteigezeit verkürzt sich in den meisten Fällen jedoch um zwei Minuten.
Die Ankunfts- und Abfahrtszeiten an der Gesamtschule Niederwalgern bleiben unverändert, bei der Bedienung der einzelnen Orte kommt es jedoch aufgrund der wegen der Umleitung veränderten Linienwege zu zeitlichen Verschiebungen im Minutenbereich. Bei weitere Fragen zum ÖPNV wenden Sie sich bitte direkt an den RMV.


Fließpfadkarte

(Beispiel Fließpfadkarte)
Welche Straßen oder Plätze sind bei Starkregen besonders gefährdet? Gibt es in unserer Kommune kritische Bereiche, die in einem Überflutungsbereich liegen? Gibt es starke Hangneigungen bei landwirtschaftlichen Flächen, von denen das Wasser in den Ort fließt? Um das aufzuzeigen, eignen sich für kleinere Ortschaften oder Ortsteile, besonders im ländlichen Raum, die Fließpfadkarten. Sie zeigen (in einer Auflösung von 1 m²) eine erste Übersicht der potenziellen Fließpfade, die das Regenwasser bei einem Starkregenereignis nehmen würde.
Einbezogen werden Hangneigungen in unterschiedlichen Abstufungen, Landnutzungen und Gebäudeinformationen. Die Fließpfade werden mit einem Puffer von 20 m dargestellt, um die Gefährdung von Gebäuden oder anderer Infrastruktur besser sichtbar zu machen.
Aufgrund der Auflösung des Digitalen Geländemodells von 1 m² ist es nicht möglich, feine Geländestrukturen in der Karte zu berücksichtigen. Durchlässe, Mauern und Gräben führen dazu, dass Fließpfade womöglich abgeleitet werden und die Darstellung nicht mehr der Realität entspricht. Die Karte ist letztendlich nur so gut wie ihre Datengrundlage.
Deshalb bitten wir um Ihre Mithilfe. Sie kennen die Örtlichkeiten genau und erkennen die Fehler auf der Karte. Geben Sie Ihre Hinweise an die Gemeindeverwaltung weiter – Tel. 06462 / 2007-0 oder info@lohra.de oder über unsere Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher.
Über unsere Homepage können Sie die Karte jederzeit digital einsehen.
In der Gemeindeverwaltung und dem Dorfgemeinschaftshaus Kirchvers hängt die Karte aus. Hier bitten wir um eine kurze Terminabsprache – Tel. 06462 / 2007-0.
Link zur Fließpfadkart der Gemeinde Lohra
https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/k7ZE1HDlZHCMa1BZPcwHNIDPdGwcvNwf
Corona
Regelungen für öffentliche Gebäude in der Gemeinde Lohra
Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit unter dieser Internetadresse:
https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen
Regelungen für das Rathaus
· Das Betreten des Rathauses kann wieder ohne Maske, weiterhin aber mit vorheriger Terminvergabe erfolgen.
· Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich.
Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Regelungen haben, steht Ihnen unser Sacharbeiter Herr Fabian Kirch unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
E-Mail: Fabian.Kirch@Lohra.de
Tel.: 06462/200728
Diese Regelungen gelten vorerst bis auf Widerruf durch den Bürgermeister der Gemeinde Lohra.
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat Hotlines geschaltet, die werktags zwischen
9:00 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar sind.
Für Fragen rund um das Coronavirus stehen das Gesundheitsamt unter der
Tel. 06421/4054444 und für Fragen zur Schließung von Schulen und
Kindertageseinrichtungen die Nummer 06421/4051888 zur Verfügung.
Ansprechpersonen im Erkrankungsfall (Husten, Fieber, Gliederschmerzen; Halsschmerzen)
sind alle niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte und außerhalb der Sprechzeiten
die Zentrale des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Diese klären ab, ob eine Infektion mit dem Coronavirus oder eine andere ansteckende
Erkrankung, wie zum Beispiel Influenza, in Betracht kommt. Die zentrale Rufnummer des
Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 ist rund um die Uhr erreichbar.
Wichtig ist, dass sich alle Personen, die möglicherweise eine ansteckende Erkrankung haben –
insbesondere auch bei Verdacht auf Coronavirus – vorher telefonisch in der Praxis anmelden
und das weitere Vorgehen absprechen, damit sichergestellt werden kann, dass sich eine
Infektion in Wartebereichen von Arztpraxen unter den dort anwesenden Patientinnen und Patienten
nicht weiter verbreitet.
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