INFORMATIONEN ZUM CORONAVIRUS

Hinweise & Informationen zum Corona-Virus
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und des Betriebshofs sind bis auf Weiteres außer
Kraft gesetzt. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen oder Bürger ohne Termin nicht das Rathaus
betreten dürfen. Zur Terminvereinbarung können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
telefonisch (Tel. 06462/2007-0), über E-Mail (info@lohra.de) oder per Fax (Tel. 06462/2007-11)
erreichen. Dabei können viele Vorgänge elektronisch oder per Post bearbeitet werden, somit
ist ein Besuch in der Verwaltung meistens nicht notwendig. Die Kontaktdaten entnehmen Sie
unserer Internetseite.
Sollten Sie dennoch einen Termin im Rathaus wahrnehmen (z.B. Beantragung eines
Personalausweises), ist dies nur mit Tragen einer medizinischen Maske (FFP 2, KN95, N95
oder Operationsmaske) möglich.
Im Eingangsbereich des Rathauses werden ihre Kontaktdaten aufgenommen und Desinfektionsmittel
für Sie bereitgestellt. Die Einhaltung von Abständen muss beachtet werden.
Ab sofort MUSS bis spätestens Mittwoch in der Verwaltung unter der Telefonnummer 06462-200710
Astschnitt und Bauschutt (in Kleinmengen bis 100 Liter) angemeldet werden.
Nähere Informationen über Annahmezeiten und Gebühren finden Sie hier.
Gemeinschaftseinrichtungen
Dorfgemeinschaftshäuser und die dazugehörigen Vorplätze bleiben
weiterhin für private Zwecke (Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen, Bestattungskaffee etc.)
geschlossen und können derzeit nicht angemietet werden.
Vereinsheime sind nur für Trainingszwecke und unter Einhaltung der Hygienevorschriften nutzbar.
Spielplätze sind geöffnet.
Alters- und Ehejubiläen
Der Bürgermeister wird auf Weiteres keine Besuche bei Alters- und Ehejubiläen vornehmen.
Gratulationskarten sowie Urkunden werden postalisch zugestellt.
Bürgerbus
Die Fahrten des Bürgerbusses finden bis auf Weiteres nicht statt.
Bestattungen
Trauerfeiern von mehr als 10 Personen sind beim Ordnungsamt spätestens zwei Tage vorher
anzuzeigen. Die Obergrenze der Personen richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten
und den Vorgaben des Ordnungsamts.
Die Trauerhallen bleiben weiterhin geschlossen.
Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die Angehörigen nach § 13 Friedhofs-
und Bestattungsgesetz (FBG) bzw. die Bestatter als Gehilfen.
Während der Trauerfeier und Bestattung ist eine medizinische Maske (FFP2, KN95,
N95 oder Operationsmaske) zu tragen.
Allgemeinverfügung vom 26.01.2021
Wo kann ich mich weiter zu dem Thema Covid-19 informieren?
Bürgerinnen und Bürger können sich an verschiedenen Stellen über das
Coronavirus informieren:
- ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control)
- RKI (Robert-Koch-Institut)
- Hinweise zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
- Schutz- und Hygienemaßnahmen
- www.corona.hessen.de (Informationen zu den momentanen Maßnahmen)
Wie verhalte ich mich bei Symptomen?
Sollten Bürgerinnen und Bürger Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder
Atemnot verspüren, sollen sie:
- sich telefonisch an ihre Hausärztin oder an ihren Hausarzt wenden
- oder die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen.
Diese klären das weitere Vorgehen ab. Für akute medizinische Notfälle
wählen Sie bitte direkt die Rufnummer 112.
Wie kann ich mich schützen?
Als Schutzmaßnahme sind Bürgerinnen und Bürger dringend dazu aufgefordert,
sichan die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zu halten.
Ziel ist, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen und sicherzustellen,
dass besonders gesundheitsgefährdete Personen (Ältere, Vorerkrankte jeden
Alters) geschützt werden.
Konkrete verbindliche Vorgaben (u. a. strenge Kontaktminimierung) hat die
Hessische Landesregierung per Verordnung geregelt.
Außerdem sind folgende Hygieneregeln einzuhalten:
- häufig und gründlich Hände waschen (auch Kinder und Jugendliche)
- Husten und Niesen nur in ein Papiertaschentuch oder die Armbeuge (auch Kinder
und Jugendliche)
- Einmal-Taschentücher verwenden und diese nach jedem Gebrauch in einem
Mülleimer entsorgen
- kein Händeschütteln, keine Umarmungen / Wangenkuss
- nicht mit den Händen an Nase, Mund und Augen fassen (vor allem nach Festhalten
an Griffen in Bussen oder Benutzen von Türgriffen, die von vielen angefasst werden,
aber auch zu Hause)
- Smartphone, Handy, Tablet etc. regelmäßig reinigen/desinfizieren
- Regelmäßiges Durchlüften geschlossener Räume
- grundsätzlich nur eigene Gläser und Besteck benutzen
Land Hessen
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Auf der Internetseite des Landkreises Marburg-Biedenkopf finden Sie
regelmäßig aktualisierte Informationen des Landkreises, des Gesundheitsamtes,
des Landes Hessen und des RKI zum Coronavirus
Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat Hotlines geschaltet, die werktags zwischen
9:00 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar sind.
Für Fragen rund um das Coronavirus stehen das Gesundheitsamt unter der
Tel. 06421/4054444 und für Fragen zur Schließung von Schulen und
Kindertageseinrichtungen die Nummer 06421/4051888 zur Verfügung.
Ansprechpersonen im Erkrankungsfall (Husten, Fieber, Gliederschmerzen; Halsschmerzen)
sind alle niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte und außerhalb der Sprechzeiten
die Zentrale des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Diese klären ab, ob eine Infektion mit dem Coronavirus oder eine andere ansteckende
Erkrankung, wie zum Beispiel Influenza, in Betracht kommt. Die zentrale Rufnummer des
Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 ist rund um die Uhr erreichbar.
Wichtig ist, dass sich alle Personen, die möglicherweise eine ansteckende Erkrankung haben –
insbesondere auch bei Verdacht auf Coronavirus – vorher telefonisch in der Praxis anmelden
und das weitere Vorgehen absprechen, damit sichergestellt werden kann, dass sich eine
Infektion in Wartebereichen von Arztpraxen unter den dort anwesenden Patientinnen und Patienten
nicht weiter verbreitet.
Corona-Newsletter der Stadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf vom 26.01.21
Kulturelles Angebot des Landkreise Marburg-Biedenkopf für das Jahr 2021 (Stand: 26.01.21)
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