Briefwahlunterlagen zur Stichwahl am 23.10.2022
Direktwahl Bürgermeister/in am 09.10.2022 und eventuelle Stichwahl am 23.10.2022
Beantragung eines Onlinewahlscheins
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 23.10.2022 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Lohra eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Lohra.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Sollten Sie für die Hauptwahl am 09.10.2022 bereits Briefwahl beantragt haben, so werden Ihnen die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 23.10.2022 automatisch seitens der Gemeindeverwaltung übersandt.
Briefwahlunterlagen können außerdem per e-mail unter Angabe von Name, Anschrift, Wohnort und Geburtsdatum bis zum 19.10.2022 beantragt werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen persönlich während der allgemeinen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung bis zum 21.10.2022, 13.00 Uhr, abzuholen.
Bei Auftreten plötzlicher Erkrankungen am Wahlwochenende besteht die Möglichkeit der Briefwahl am
Samstag, 22.10.2022, von 10.00-11.00 Uhr (Tel. 06462/2007-15) oder am
Sonntag, 23.10.2022, von 8.00-15.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung.
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